Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024
1. Geltung der Bestimmungen:
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nicht. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einen erneuten Hinweis auf die AGB bedarf.
2. Vertragsabschluss:
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltende Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben_ freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist max. 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit zwingend unserer schriftlichen Bestätigung.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in einem gesonderten Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Zahlungsbedingungen
a.
Teillieferungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Zahlung fällig, unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung.
b.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
C.
Wir sind berechtigt:, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, gem.§366 BGB, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
4. Preise:
a.
Frachtkosten und eventuell anfallende Zölle sind vom Käufer zu zahlen.
b.
Wie behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend den Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
5. Zurückbehaltung und Aufrechnung:
Die Zurückbehaltung von Ansprüchen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Zahlungs- und Annahmeverzug:
a.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
b.
Bei Annahmeverzug des Käufers sind nach einer angemessenen Nachfristsetzung üblicherweise 10 Werktage, die tatsächlichen Aufwendungen der längeren Lagerung und einer eventuell notwendigen erneuten Anlieferung vom Käufer zu tragen.
Bei Zahlungsverzug oder einer nachweislichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers, insbesondere Insolvenzantragstellung des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wieder abzuholen. Für diesen Fall gestattet der Käufer uns schon jetzt das Betreten seiner Geschäftsräume. Alle hierzu entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7. Lieferzeiten:
a
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b.
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Ansprüche können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
8.Eigentumsvorbehaltsklausel:
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
b.
Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer tritt in diesem Fall schon bei Vertragsabschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
c.
Die Ware ist, solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, von den übrigen Lagergegenständen des Verkäufers getrennt zu lagern und gegen Feuer zu versichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen.
9. Gewährleistung:
a.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Anderenfalls verliert er seine diesbezügliche Gewährleistungsansprüche.
b.
Sofern der Käufer Kaufmann ist, hat er offensichtliche Mängel bei ordnungsgemäßer Untersuchung, soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer, sofern er Kaufmann ist, innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist Kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. Wird eine offensichtlich mängelbehaftete Ware durch den Käufer verarbeitet entfällt damit die Gewährleistung dafür.
c.
Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
d.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht worden ist.
11 Gefahrübergang:
a.
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
b.
Auf Wusch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
12. Gerichtsstrand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hardegsen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Anwendbares Recht:
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand September 2024
Die Lieferungen erfolgen zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Die Preise verstehen sich ab Lager Hardegsen, zzgl. Mehrwertsteuer
Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.